Teilungs- oder Erklärungsregel – Was bedeutet die Regel?
Öffentliche Auftraggeber können einzelne Lose ausschreiben, anstatt sie in einem einzigen Auftrag zu vergeben. Dies kann für Sie als deutscher Anbieter von Vorteil sein. Wenn öffentliche Auftraggeber keine Lose anbieten, müssen sie dies in den Ausschreibungsunterlagen begründen. Die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur Begründung beschreibt die sogenannte „Teilungs- oder Erklärungsregel". Nach einer Änderung des Vergaberechts können öffentliche Auftraggeber mit einem Bußgeld belegt werden, wenn aus den Ausschreibungsunterlagen nicht hervorgeht, warum der Auftrag nicht unterteilt wurde.