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FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Questions

Umwelt und Verpackung

Wer muss sich im Verpackungsregister DPA registrieren?

Unternehmen, die erstmals Verpackungen oder befüllte Verpackungen in Dänemark bereitstellen sind laut den Vorschriften zur Herstellerverantwortung für Verpackungen „Hersteller“ und somit verpflichtet, sich im Herstellerregister DPA registrieren zu lassen und ihre geplanten Mengen für 2024 einzureichen.

 

Bezogen auf die Regelungen zur Herstellerverantwortung ein Unternehmen, das andere Unternehmen mit der Produktion beauftragt, als auch ausländische Onlinehändler sein.

Was bedeutet Bereitstellen?

Laut dem Verpackungsregister DPA ist für eine Bereitstellung entscheidend, wer den Vertrag über die Verpackung/befüllte Verpackung abgeschlossen oder vermittelt hat – nicht, wer beispielsweise die Rechnung verschickt und bezahlt hat oder wo sich die entsprechende Verpackung/befüllte Verpackung physisch befindet (Logistik).

Müssen ausländische Unternehmen, die nach Dänemark exportieren, einen bevollmächtigten Vertreter beauftragen?

Wenn das Unternehmen nicht in Dänemark etabliert ist, muss die Herstellerverantwortung über einen bevollmächtigten Vertreter in Dänemark wahrgenommen werden.

Was muss im Jahr 2024 gemeldet werden?

Die Unternehmen müssen sich registrieren und gleichzeitig die erwartete Verpackungsmenge für das Jahr 2024 melden.

Unternehmen, die mehr als 8 Tonnen Verpackungen pro Jahr auf den dänischen Markt bringen, melden das Gewicht pro Verpackungsmaterial. Diese ist zwingend in Haushalts- und Gewerbeverpackungen zu unterteilen.

Unternehmen, die weniger als 8 Tonnen Verpackungen auf den dänischen Markt bringen, können das Gesamtgewicht der Haushalts- und Gewerbeverpackungen melden.

Sind Unternehmen von der Registrierung- und Meldepflicht befreit, wenn diese Händler, Vertreiber etc. in Dänemark verkaufen?

Wenn die Verpackung beim Vertreiber, im Handel o.ä. als Abfall endet (z.B. Transportverpackungen), so dass das dänische Unternehmen zum Endverbraucher wird, trägt das ausländische Unternehmen die Herstellerverantwortung für diese Verpackungen.

Ist es verpflichtend ein Rücknahmesystem für die Abfallentsorgung zu beauftragen?

Die Teilnahme an einem Rücknahmesystem ist derzeit nicht erforderlich. Es wird jedoch erwartet, dass die Teilnahme mit der Umsetzung des letzten Teils der Verpackungsverordnung im Jahr 2025 gesetzlich vorgeschrieben wird.


>8 Tonnen Verpackungen: Die Entsorgung kann individuell oder kollektiv mittels Rücknahmesystem erfolgen.
<8 Tonnen Verpackungen: Die Entsorgung kann kollektiv mittels Rücknahmesystem erfolgen. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine durchschnittliche Bearbeitungsgebühr für die Abfallbehandlung an das DPA-Register zu zahlen.

Sind Mehrwegverpackungen (z.B. EURO-Paletten) meldepflichtig?

Ja. Mehrwegverpackungen sind jedoch erst mit Inkrafttreten der Herstellerverantwortung am 1. Oktober 2025 zu melden.

Besteht eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Dänemark?

Laut der Verordnung besteht keine Kennzeichnungspflicht mit einem Symbol oder Recyclingcode in Dänemark.  

Verpackungen, die in Dänemark in Verkehr gebracht werden, können mit der Art des Verpackungsmaterials gekennzeichnet werden.

Unternehmen können auch freiwillig Piktogramme für die Abfalltrennung auf deren Verpackungen aufbringen.

 

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Legal & Tax

Welche Rechtsformen gibt es in Dänemark?

Es gibt in Dänemark eine Reihe verschiedene Gesellschaftsformen:
 

  • Einzelunternehmen
  • Interessentskab (I/S)
  • Anpartsselskab (ApS)
  • Aktieselskab (A/S)
  • Iværksætterskab (IVS)
     

Haben Sie sich für den Markteinstieg oder die Erweiterung Ihrer dänischen Aktivitäten entschieden, beraten wir Sie zur Wahl der für Sie günstigsten Etablierungsform und den rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen.

Kann ich als deutsches Unternehmen Personal in Dänemark nach den deutschen Regeln anstellen?

Wenn Sie Mitarbeiter in Dänemark anstellen, müssen sie den dänischen Anstellungsregeln unterliegen. Lohn und Arbeitnehmerrechte müssen deswegen die gleichen wie für dänische Angestellte sein.

Wie hoch ist der dänische Mindestlohn?

In Dänemark ist der Mindestlohn nicht durch Gesetz festgestellt. Dieser wird von den Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen in Tarifverhandlungen festgelegt und variiert deswegen abhängig von Branche und Tätigkeit. Gern beraten wir Sie zu der Frage, welcher Tarifvertrag für Ihr Unternehmen maßgeblich wäre und welche Sätze einzukalkulieren sind.

Muss ich mein Unternehmen einen Tarif anbinden, um Mitarbeiter in Dänemark anstellen zu können?

Der dänische Arbeitsmarkt ist geprägt durch das "dänische Modell". 80 % der Arbeitnehmer sind von einem Tarifvertrag umfasst (100 % der öffentlichen Angestellten und ca. 70 % im privaten Sektor). Eine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen wie in anderen Ländern gibt es jedoch nicht. 

Wie hoch sind die Sozialkosten in Dänemark?

Im internationalen Vergleich sind die Sozialkosten in Dänemark gering; etwa 16.000 DKK (ca. 2.200 EUR) pro Vollzeitmitarbeiter pro Jahr.

Was ist ein „MitID Erhverv“ und brauche ich es?

Dänemark ist ein sehr digitalisiertes Land, und es besteht eine Pflicht eine digitale Signatur zu haben, damit das Unternehmen mit den Behörden kommunizieren kann. „MitID Erhverv“ ist diese digitale Signatur.
 

Wir unterstützen Sie, die digitale Signatur zu bekommen und einen digitalen Briefkasten zu registrieren.  

Was ist eine RUT-Registrierung und muss ich sie vornehmen?

Ausländische Dienstleister, die in Dänemark Dienstleistungen erbringen, müssen ihre Mitarbeiter im sogenannten RUT-Register anmelden (Das Register für ausländische Dienstleister/Registeret for Udenlanske Tjenesteydere). Die RUT-Anmeldung muss spätestens bei Auftragsbeginn vorliegen. Bei Nichteinhaltung können Geldbußen in Höhe von DKK 10.000  (ca. 1.300 EUR) erteilt werden. Bei wiederholter Verletzung beträgt die Geldbuße DKK 20.000 (ca. 2.600 EUR).

Was muss ich bei Entsendung deutscher Arbeitnehmer nach Dänemark beachten?

Entsendete Mitarbeiter müssen bei ihrer Krankenkasse eine A1-Bescheinigung beantragen als Nachweis dafür, dass sie in Deutschland sozialversichert sind. Der A1-Nachweis umfasst auch die Berufsunfallversicherung in Dänemark.
 

Um die Beschäftigungsbedingungen während der Entsendung für alle Beteiligten transparent zu regeln, empfehlen wir die Ausarbeitung eines Entsendevertrages oder einer Entsendeanlage zum Arbeitsvertrag.


Ausländische Mitarbeiter müssen die dänischen Arbeitsschutzvorschriften beachten. Ein dänischer Sicherheitsbeauftragter muss ausgebildet werden, wenn Sie mehr als 10 Angestellten in Dänemark an einem festen Dienstort beschäftigen oder bei wechselnden Arbeitsstellen bei 5 Mitarbeitern, die mindestens 14 Tage in Dänemark tätig sind.

Muss ich mein Unternehmen in Dänemark umsatzsteuerlich registrieren?

Viele steuerpflichtige Aktivitäten könnten eine umsatzsteuerliche Registrierung in Dänemark nach sich ziehen. Liefern Sie nach, von oder innerhalb Dänemarks Waren oder Dienstleistungen? Richtet sich ich Ihr Internethandel auch an dänische Kunden? Führen Sie Baudienstleistungen in Dänemark aus? Gerne prüfen wir für Sie, ob eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht gegeben ist.

Was ist in Dänemark Mehrwertsteuerrückerstattungsfähig?

In Dänemark sind u.a. folgendes erstattungsfähig:

 

  • Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen
  • Hotel und vergleichbare Unterkünfte, Frühstück eingeschränkt.
  • Büromaterial und Bürodienstleistungen
  • LKW-Kosten (Diesel, Reparaturen, Zubehör u.ä.)
  • Andere Güter und Dienstleistungen, die z.B. im Rahmen von Bauleistungen, Montagen, Reparaturen etc. in Dänemark erworben wurden.
  • Øresundsbrücke: wenn die Überfahrt gewerblich bedingt ist
  • Storebæltsbrücke: wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW/Transporter handelt und dieser gewerblich genutzt wird.
     

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können die ihnen in Rechnung gestellte ausländische Umsatzsteuer erstattet bekommen. Als Jahresantragsfrist gilt für alle EU-Mitgliedstaaten der 30.09. des Folgejahres, für Anträge in Drittstaaten gilt in manchen Staaten der 30.06.

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Mitgliedschaft

Was passiert nach Ihrer Mitgliedsanmeldung?

Nachdem Sie unser Online-Formular ausgefüllt haben, werden Sie innerhalb kurzer Zeit eine Willkommens-E-Mail von uns erhalten. In der Willkommens-E-Mail können Sie unter anderem mehr über alle Ihre Vorteile als Mitglied erfahren und unsere kommenden Veranstaltungen einsehen. Sie werden außerdem von unserer Senior Membership & Event Managerin Anne Rasmussen telefonisch kontaktiert. Zusätzlich erhalten Sie ein Willkommenspaket mit einer unserer Publikationen und einem Zertifikat, das Ihre Mitgliedschaft bei uns bestätigt. 

Wie kommen Sie mit anderen Mitgliedern in Kontakt?

Wir treffen unsere Mitglieder mehrmals im Jahr bei unseren großen Netzwerkevents, wie zum Beispiel dem Neujahrsempfang, dem Frühjahrsempfang, der Summer Lounge, dem Jahrestag, der Preisverleihung und weiteren Veranstaltungen. Darüber hinaus organisieren wir auch Events mit dem Fokus auf Green Transition, Sustainable Infrastructure und Tech & Innovation. Bei all unseren Veranstaltungen haben Sie als Mitglied die Gelegenheit, mit anderen Mitgliedern des Netzwerks wertvolle Kontakte zu knüpfen. 

Alle Mitglieder sind in unserem Mitgliederverzeichnis aufgeführt. Diese Liste kann Ihnen zum Beispiel dabei helfen, einen neuen Lieferanten oder Geschäftspartner zu finden. 

Gilt die Mitgliedschaft für das gesamte Unternehmen?

Die Mitgliedschaft gilt für das gesamte Unternehmen. Auch die Anzahl der Mitarbeiter trägt dazu bei, welche Mitgliedschaft Ihr Unternehmen haben sollte. 

Wie halten wir Sie als Mitglied auf dem Laufenden?

Wir senden regelmäßig Newsletter in Form von unserem MARKET Update, LEGAL Update, TAX Update und Netzwerk (nur für Mitglieder) sowie Einladungen zu all unseren Events. Außerdem wird Ihnen nach Bedarf bzw. einmal jährlich ein Mitgliedsgespräch mit der Senior Membership & Event Managerin Anne Rasmussen angeboten. 

Wird die Mitgliedschaft automatisch verlängert?

Die Mitgliedschaft wird jedes Jahr automatisch verlängert. 

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Sie können die Mitgliedschaft kündigen, indem Sie eine E-Mail an die Senior Membership & Event Managerin Anne Rasmussen unter ar@handelskammer.dk senden. Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung muss schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen. 

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