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Legal & Tax

Die Deutsch-Dänische Handelskammer bietet umfassende Rechtsberatung und Steuerberatung für deutsche Unternehmen, die in Dänemark tätig sind. Wir unterstützen Sie bei juristischen Fragestellungen wie Entsendung, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung sowie bei steuerlichen Themen wie Umsatzsteuerregistrierung, Mehrwertsteuerrückerstattung und Personen- und Unternehmensbesteuerung. Wir fungieren als Ihr Bevollmächtigter in Dänemark und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse.

Tvilling
Rechtsberatung

Die Deutsch-Dänische Handelskammer und ihre Partnerkanzleien beraten deutsche Unternehmen bei deutschen, dänischen und grenzübergreifenden juristischen Fragestellungen.

Wir unterstützen bei

  • Entsendung und Arbeitsrecht
  • Tarifverträge und Gesellschaftsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Handelsregisterauszüge und Bonitätsauskünfte
  • Dänische digitale Signatur (MitID) für Unternehmen und deren Mitarbeiter
  • NEM Konto Registrierungen
  • Anträge Aufenthaltsgenehmigung EU Bürger und Drittstaatenangehörige.

 

Kontaktieren Sie uns schriftlich für eine Bewertung Ihres Sachverhalts.

Ausschreibungen

Ausschreibungsservice

  • Unterstützung: Unterstützung bei komplexen Ausschreibungsverfahren, Erstellung inhaltlicher Konzepte und Angebote in dänischer Sprache, Zugang zu aktuellen Ausschreibungen.
  • Tägliche E-Mail: Tägliche E-Mail mit relevanten neuen Ausschreibungen.
Steuerberatung

Die Deutsch-Dänische Handelskammer berät bei Fragen zum Steuerrecht, insbesondere bei umsatzsteuerlichen Aufgaben in Dänemark und übernimmt die Fiskalvertretung gegenüber dem dänischen Finanzamt. Unsere Dienstleistungen umfassen:

Umsatzsteuer/Fiskalvertretung/Verbrauchsteuer

  • Umsatzsteuerliche Beratung und Registrierung
  • Verwaltung des digitalen Briefkastens und Umsatzsteuermeldungen
  • Erstellung elektronischer Rechnungen (NemHandel)
  • Mehrwertsteuerrückerstattung in Dänemark und anderen LändernAnmeldung Verbrauchsteuer und Steuererklärungen
  • Statistische Meldungen (Intrastat)

Vorsteuervergütung

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können, die ihnen in Rechnung gestellte ausländische Umsatzsteuer erstattet bekommen. Wir führen die Anträge in Dänemark durch und benötigen Ihre Rechnungen, eine Vollmacht und eine Auftragsbestätigung. Erstattungsfähig sind in Dänemark z.B. Aufwendungen für:
 

  • Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen
  • Hotelübernachtungen (teilweise Frühstück)
  • Büromaterial und -dienstleistungen
  • LKW-Kosten (Diesel, Reparaturen, Zubehör)
  • Bauleistungen, Montagen und Reparaturen
  • Øresundsbrücke (gewerbliche Überfahrt)

 

Wir prüfen Ihre Unterlagen und kümmern uns um die Formalitäten. Die Antragsfrist für EU-Mitgliedstaaten ist der 30.09. des Folgejahres.

Personen- und Unternehmensbesteuerung

Wir bieten Beratung zu:
 

  • Besteuerung von geldwerten Vorteilen und Dienstwagen bei Arbeitnehmern
  • Einkommensbesteuerung von Personen
  • Lohnsteuer-Jahresausgleich und Sozialversicherungsfragen
  • Steuerliche Pflichten bei Bauaufträgen und Vertriebsmitarbeitern in Dänemark
  • Registrierungsabgabe für Pkw (Beratung)

 

Anmeldung von Betriebsstätten, Niederlassungen und Körperschaftsteuererklärungen

Unser Legal & Tax Netzwerk

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FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und wie wir Ihnen helfen können, die dänischen Rechts- und Steuervorschriften zu navigieren. 

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