Logo der Deutsch-Dänische Handelskammer

Islandberatung

Möchten Sie Ihr Unternehmen nach Island expandieren oder haben Sie Fragen zum isländischen Markt? Deutsch-Dänische Handelskammer bietet maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung, um Ihnen einen reibungslosen Markteintritt und nachhaltigen Erfolg in Island zu ermöglichen. Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, sich im einzigartigen isländischen Geschäftsumfeld und Rechtssystem zurechtzufinden.

Island

Rechts- und Steuerberatung für Island

Steuerpflicht für Unternehmen

Wichtige Informationen für Unternehmen:
 

  • Einkommensteuersätze: Kapitalgesellschaften: 20 % und andere Gesellschaftsformen (z.B. Partnergesellschaften): bis zu 37,6 %.
  • Registrierung: Die Anmeldung in Island dauert nur wenige Tage. Die Gebühren sind sehr moderat.
  • Sozialversicherungsabgaben: Beitragssatz für die Insolvenzfond und Marktabgabe ist 6,85 % und für Mitarbeiter mit A1 Nachweis ist es 0,425 %.
  • Umsatzsteuerpflicht: Alle Unternehmen, die steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen in Island anbieten, müssen sich zur Umsatzsteuer registrieren.
    • Allgemeiner Umsatzsteuersatz: 24 %.
    • Reduzierter Steuersatz: 11 % auf ausgewählte Waren und Dienstleistungen.
  • Niederlassungspflicht: Ausländische Unternehmen sind in Island steuerpflichtig, wenn die tatsächliche Geschäftsleitung in Island ausgeübt wird.
  • Fiskalvertretung: Ein Fiskalvertreter ist erforderlich, wenn keine feste Betriebsstätte in Island vorhanden ist.

Unterstützung bei Registrierung und Abrechnung

Wir bieten Unterstützung bei:
 

  • Registrierung und Abrechnung bei der Gründung einer Gesellschaft
  • Abwicklung von Steuerzahlungen
  • Einholung von Steuerrückerstattungen

Steuerpflicht für Privatpersonen

Arbeiten Sie in Island? Dann sollten Sie diese wesentlichen Punkte beachten:
 

  • Steuerpflicht: Gilt, wenn Sie einen Wohnsitz in Island haben. Wenn Sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Island verbringen, sind Sie beschränkt steuerpflichtig.
  • Lohnsteuer Personen: Die steuerpflichige Person benötigt eine Steuerkarte, die man beim Finazamt (RSK) beantrage kann.
  • Registrierung: Sofern man seinen Aufenthalt über eine Dauer von drei Monaten plant, muss man sich beim isländischen Register (Einwohnermeldeamt) anmelden.
    • Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anmeldung für Ihre Mitarbeiter vorzunehmen.
  • Lohnsteuersätze: Bis zu 834.707 ISK monatlich: 36,94 %, darüber: 46,24 %.

Markt- und Exportberatung für Island

Markt- und Exportstrategie

Wir unterstützen Unternehmen beim Eintritt in den isländischen Markt, indem wir Strategien an die lokalen Gegebenheiten anpassen. Ob Sie Ihre bestehenden Aktivitäten ausbauen oder neu beginnen möchten – wir identifizieren Potenziale und beantworten Ihre Fragen zum Markt.

Netzwerk und Geschäftskontakte

Benötigen Sie Kontakte zu potenziellen Kunden, Partnern oder Lieferanten in Island? Mit unserem umfangreichen Netzwerk und mit Unterstützung von Fachverbänden, Datenbanken stellen wir Ihnen maßgeschneiderte Listen relevanter Unternehmen zur Verfügung.

Geschäftspartnersuche

Suchen Sie einen zuverlässigen Partner, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen in Island zu vertreiben? Wir vernetzen Sie mit den richtigen Geschäftspartnern, planen Meetings und versenden Unternehmensinformationen an potenzielle Kunden.

FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Mehr ansehen
Questions

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Möglichkeiten in Island und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmenswachstum unterstützen können.

Anfrage senden